Politik/Informationen

Wesentliche Grundlage für den Erfolg der regenerativen Energien in Deutschland ist das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) aus dem Jahre 2004, aktualisiert im Jahr 2012. Vorgänger dieses Gesetzes war das Stromeinspeisegesetz aus dem Jahr 1991.
Beiden Gesetzen liegt die Überzeugung einer großen Mehrzahl der Politiker aller Parteien zu Grunde, dass sich die deutsche Energieversorgung zunehmend zu Gunsten der regenerativen Energien verändern muss. Die jüngsten Kriege um Öl im Irak, die Drohungen von Russland in Bezug auf die Gaslieferungen sowie die Versorgungsabhängigkeiten vom Ausland bei allen Energieträgern (Öl, Gas, Uran) sorgen für anhaltend hohe Preise. Diese werden nach übereinstimmender Meinung in den nächsten Jahren aus zwei Gründen weiter steigen: Zum einen, weil diese fossilen Energieträger zunehmend knapper werden, zum anderen weil die bisherigen Entwicklungsländer China (1,3 Mrd. Einwohner) und Indien (1 Mrd. Einwohner) im Zuge ihrer wirtschaftlichen Entwicklung einen stark steigenden Energiebedarf haben.
Folge: Deutschland (und mittlerweile fast alle europäischen Länder und sogar die USA und Kanada) haben nationale Förderinstrumente geschaffen, mit denen die Entwicklung der erneuerbaren Energien vorangebracht werden soll.
Erneuerbare Energien sind zwar kostenlos vorhanden, die Nutzung und Umwandlung in Energie (Strom, Gas, Biodiesel) ist aber noch teurer als die Nutzung der fossilen Energien.
Das deutsche Förderinstrument EEG hat bestimmte Vergütungssätze festgelegt. Diese sind je nach Energieart unterschiedlich hoch und berücksichtigen die aktuellen Förderkosten sowie die vermiedenen Umweltschäden.

Mit Hilfe des EEG ist in Deutschland eine vorbildliche Industrie entstanden, die längst nicht nur den heimischen Inlandsmarkt bedient. Über 60 % der Produktion wird mittlerweile exportiert.
Die Branche der erneuerbaren Energien beschäftigt in Deutschland aktuell mehr als 340.000 Menschen!

Das EEG verpflichtet die Energiekonzerne, Strom aus Erneuerbaren Energien vorrangig abzunehmen. Diese Verpflichtung sichert, dass die Produktion – egal ob aus Wind, Sonne oder Gas – in jedem Fall zu fest kalkulierbaren Preisen abgenommen wird.
Diese Verpflichtung macht Investitionen in Erneuerbare Energien sehr gut kalkulierbar und damit vom Grundsatz auch sehr interessant.
Die Mehrkosten werden dabei nicht vom Energieversorger getragen. Diese können die Mehrkosten nach einem festgelegten Verfahren auf alle Verbraucher umlegen.
Das Gejammer der Konzerne über diese Regelung ist natürlich groß, weil jeder Prozent Marktanteil, den die Erneuerbaren Energien gewinnen, den “alten Energien” verloren geht.
Die realen Mehrkosten für den Verbraucher selber sind absolut überschaubar: Im Jahr 2012 beträgt die Umlage für die Mehrkosten ca. 3,5 cent je kWh Strom.
Das heißt, jeder Verbraucherhaushalt (3 Personen) mit einem Verbrauch von ca. 3.500 kWh p.a. zahlt ca. 120 Euro im Jahr an Mehrkosten für Erneuerbare Energien.