Genussrechte

Letztes Angebot: Windwärts Genussrecht 2010/2011
Ausverkauft seit dem 15. August 2011!!
Nächstes Angebot: wohl erst im Jahr 2013, Interessenten werden aber schon vorgemerkt.

Hier zur Information die wesentlichen Daten des letzten Angebotes:
Laufzeit: 7 bzw. 10 Jahre
Zinssatz: 6,50 % p.a. bzw. 7,25 % p.a.
Zinszahlung: am 31. Januar des Folgejahres
Laufzeit: bis zum 31.12.2017 bzw. 31.12.2020. Verlängerung um jeweils ein Jahr, wenn die Genussrechte nicht bis zum 31.12. des Vorjahres gekündigt werden
Rückzahlung: zum Nennwert
Mindestanlage: 1.000 Euro, ohne Agio
Gesamtvolumen: 3 Mio. Euro für jede Laufzeit
Verwendung: Anzahlungen und Vorfinanzierungen von Projekten im Bereich erneuerbarer Energien sowie Ausbau des eigenen Anlagenbestandes
Absicherung: Windwärts Energie GmbH als Emittentin, Honorare aus der Projektentwicklung, Sachanlagevermögen, Einkünfte aus dem Betrieb eigener Anlagen

Allgemeine Informationen zu Genussrechten
Bei Genussrechten handelt es sich um eine unternehmerische Kapitalanlage.
Der Anlager hat keinen Einfluss auf Unternehmensentscheidungen.
Das Genussrechtskapital nimmt grundsätzlich am Gewinn und Verlust des Unternehmens teil.

Risikohinweise
Sofern die Gesellschaft Verluste erzielt, kann die Zinszahlung reduziert oder ausgeschlossen werden.
Der Anleger hat einen Anspruch auf Nachzahlung der Zinsen, die in einzelnen Jahren nicht gezahlt werden konnten.
Der Totalverlust der Einlage kann nicht ausgeschlossen werden (Konkurs der Firma).
Es gibt keinen geregelten Handel für Genussrechte.
Die Anlage in Genussrechten ist nicht geeignet für einen Anleger, dem eine kurzfristige Verfügbarkeit des Kapitals wichtig ist.
Die Anlage ist weiterhin nicht geeignet für einen Anleger, der Wert auf eine Kapitalanlage mit sehr hoher Sicherheit legt.
Weitere umfangreiche Risikohinweise sind dem ausführlichen Beteiligungsangebot zu entnehmen.

Steuerliche Behandlung
Erträge aus Genussrechten unterliegen ab 01.01.2009 der Abgeltungssteuer (25%) zzgl. Solidaritätszuschlag (5,5%). Innerhalb des Sparerfreibetrages sind die Erträge steuerfrei. Gezahlte Steuern werden dann über die Einkommensteuererklärung zurückgezahlt.